Spenden


Spenden ist ganz einfach!

Sie können einfach auf unser Stiftungskonto überweisen oder Sie nutzen unseren Spendenbutton. Die Zahlung läuft dann über Paypal, damit Ihr Geld auch sicher bei uns ankommt.
Die Stiftung Wunschpunkte für Kinder ist berechtigt, für Spenden und Zustiftungen Zuwendungsbestätigungen zur steuerlichen Geltendmachung auszustellen. Bei Zuwendungen bis zu 200,00 € reicht hierfür die Vorlage des Einzahlungsbelegs beim zuständigen Finanzamt aus. Sofern Sie eine entsprechende Bestätigung benötigen, geben bitte Ihre Adresse und "Spende" oder "Zustiftung" als Verwendungszweck an.
Spenden unterliegen der zeitnahen Mittelverwendung, müssen von der Stiftung also i.d.R. bis zum 31.12. des Folgejahres für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben werden.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen der Stiftung Wunschpunkte für Kinder, sie werden also nicht ausgegeben. Dem gemeinnützigen Zweck fließen allerdings jedes Jahr die Zinserträge zu, die die Zustiftung erwirtschaftet.

Testamentsspende: Sie können Ihren Nachlass über die Stiftung Wunschpunkte für Kinder regeln.
Vorteil: Ihr Vermögen, das Sie der Stiftung zukommen lassen, bleibt für alle Zeiten erhalten.

Unser Stiftungskonto

Wunschpunkte für Kinder
  • VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG
  • DE53 3706 9520 0605 6670 15
  • GENODED1RST